Mit dem Inkrafttreten des neuen Landesgesetzes Nr. 9/2018 "Raum und Landschaft" wurden auch die Verwaltungsverfahren zur Projektgenehmigung reformiert und sind nun durch klar definierte Verfahrensabläufe und Fristen gekennzeichnet.
Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Wirtschaftstreibenden unserer Gemeinde stets eine möglichst rasche und fachlich korrekte Projektbegutachtung zu gewährleisten, ist es unbedingt erforderlich, dass die Anträge samt Projektunterlagen inhaltlich und formell vollständig sowie termingerecht vorgelegt werden und rechtlich zulässige Vorhaben beinhalten.
- Auch weiterhin soll die Projektbegutachtung durch die Baukommission bzw. durch die neuen Gemeindekommissionen laut Landesgesetz Nr. 9/2018 monatlich stattfinden.
- Diese Termine können auf diesen Seiten eingesehen werden:
- Abgabetermin: spätestens 15 Tage vor den jeweiligen Sitzungstermin
- Es werden nur vollständige Projekte zur Begutachtung auf die Tagesordnung der Baukommission bzw. der neuen Gemeindekommissionen gesetzt.
- Nicht vollständige bzw. nicht korrekte Anträge und Projekte unterliegen im Sinne der Bestimmungen des Landesgesetzes Nr. 9/2018 vorab der Vervollständigung/Berichtigung mit entsprechender Unterbrechung der Verfahrensfristen.
- Zudem ist bei der Ausarbeitung der Projekte darauf zu achten, dass diese sowohl urbanistisch als auch bau-, landschafts- und zivilrechtlich zulässige Vorhaben beinhalten, um zu vermeiden, dass Projekte bereits nach deren Einreichung als offensichtlich unzulässig zurückgewiesen werden müssen.